Charterfahrten
Ihren Alltag kennen wir nicht – unser Auftrag ist die zuverlässige und sichere Personenbeförderung auf 51 Buslinien im Landkreis Dahme-Spreewald. Doch die Welt ist größer und es gibt viele Gelegenheiten:
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Vereins- und Sportfahrten |
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private Familienfeste |
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Klassenfahrten |
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Seniorenreisen |
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Betriebsausflüge |
Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Ziel ansteuern. Wir bieten Ihnen zu günstigen Konditionen moderne Überlandbusse ab 8 bis 65 Sitzplätzen. Neue Fahrzeuge, höchste Standards und regelmäßige Kontrolle gewährleisten einen einwandfreien technischen Zustand. Die strengen Maßstäbe, die für unsere Fahrer im Linienverkehr gelten, legen wir auch bei der Planung von Sonderfahrten an. Damit sind ausreichende Ruhezeiten und bei langen Strecken die doppelte Besetzung gesichert.
Etwas Besonderes in unserer Flotte ist der Traditionsbus „Ikarus 256“, der äußerlich an die letzten Jahre vor der Wende erinnern soll, im Inneren aber mit Klimaanlage, Bordküche, Radio, DVD- und Videorekorder den Standard moderner Reisebusse bietet. Darüber hinaus sichern Satellitennavigation und Konferenzbestuhlung für maximal 27 Pers. ein besonderes Reiseerlebnis.
Unsere Charter-Flotte
Es ist schon etwas Besonderes, im Stil der 80er Jahre Bus zufahren. Der Traditionsbus der RVS lässt Erinnerungen wach werden. Gelegenheiten gibt es viele. Ausflüge, Familien- oder Betriebsfeste, Vereins- oder Klassenfahrten. Überraschen Sie Ihre Familie, Freunde, Bekannte oder Kollegen... Nennen Sie uns Termin, Start und Ziel - wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.
- Baujahr 1988, 2002 generalüberholt und mit hochwertiger Innenausstattung versehen.
- 26 weiche Sessel, überwiegend an Tischen zum gemütlichen Zusammensein angeordnet
- Bordküche und Kühlschrank für die Verpflegung zwischendurch
- Für angenehmes und schnelles Reisen - Klimaanlage, Garderobe und Zulassung für Tempo 100 km/h
- Radio-, DVD- und Videoanlage zur Unterhaltung sowie Satellitennavigation zur aktuellen Routenverfolgung
Welchen Bus Sie auch wählen, wir machen Ihnen gerne ein Angebot:
LDS-Nord: Herr Hoffmann - gernot.hoffmann@rvs-lds.de
LDS-Süd: Herr Kerth - uwe.kerth@rvs-lds.de
Und noch ein Tipp für Klassenfahrten:
Besonders günstig fahren Sie/Ihr mit unseren „Großen“, wo die Schüler zweier Klassen ausreichend Platz finden.
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle der RVS erteilten Aufträge im Gelegenheitsverkehr.
2. Angebot
Der Auftraggeber erhält ein verbindliches Preisangebot zur Durchführung einer Gelegenheitsverkehrsfahrt mit Kraftomnibussen, dass durch den Auftraggeber schriftlich vor Fahrtdurchführung zu bestätigen ist. Damit ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ein Vertrag zustande gekommen.
3. Beförderungsleistung
Die Gelegenheitsverkehrsfahrt wird entsprechend dem Angebot durchgeführt. Wünscht der Auftraggeber Änderungen zur Fahrtdurchführung, ist dies unter Einhaltung der Sozialvorschriften für Fahrpersonal möglich. Über das Angebot hinausgehende Leistungen werden nachberechnet.
4. Zahlungsbedingungen
Entsprechend dem Angebot ist die Zahlung des Beförderungsbetrages nach Fahrtdurchführung beim Kraftfahrer mit Skonto möglich. Bei Rechnungslegung wird die Forderung sofort nach Rechnungslegung fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen und Gebühren berechnet.
5. Haftung
Das Verkehrsunternehmen haftet für die Tötung oder Verletzung eines Fahrgastes und für Schäden an Sachen, die der Fahrgast an sich trägt oder mit sich führt, jedoch für Sachschäden gegenüber jeder beförderten Person nur bis zum Höchstbetrag von 1 000,00 EUR. Die Begrenzung der Haftung gilt nicht, wenn die Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Das Verkehrsunternehmen haftet nicht bei Schäden, die von mitgeführten Sachen verursacht werden.
6. Rücktritt
Die Rücktrittserklärung des Kunden wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei uns eingeht. Bei Rücktritt durch den Kunden, können wir eine angemessene Entschädigung für unsere Aufwendungen verlangen. Sie beträgt:
bei Rücktritt des Kunden ab 3 Tage vor Reisebeginn 50 % der Vertragssumme
bei Rücktritt des Kunden am Tag der Fahrt 70 % der Vertragssumme
7. Schadenersatz wegen Nichtleistung
Es gilt § 325 BGB.
8. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist das Amtsgericht Lübben.