Werkstattservice

Qualifiziertes Personal und moderne Technik sorgen dafür, dass wir täglich alle unsere Busse mit großer Zuverlässigkeit im Linien- und Gelegenheitsverkehr einsetzen können. Als Personenverkehrsunternehmen steht bei uns die Sicherheit der Fahrzeuge an erster Stelle, aber auch die Sauberkeit der Busse wird von unseren Fahrgästen durchweg positiv bewertet. Profitieren auch Sie von dem umfassenden Leistungsangebot der Nutzfahrzeug-Fachwerkstätten auf unseren Betriebshöfen in Luckau und Mittenwalde:

Unsere Leistungen im Überblick

Karosserieinstandsetzung/Lackierarbeiten

Reifenservice

Überprüfung Geschwindigkeitsbegrenzer

Steinschlagreparatur an Fahrzeugscheiben

Ersatzteilverkauf, Schmierstoffe

Tankstelle für Dieselkraftstoff/Ad.Blue

Abgasuntersuchungen

Fahrtenschreiberprüfungen

Inspektions- und Reparaturservice für alle Nutzfahrzeuge einschließlich Anhänger und Busse

Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO

Waschanlage für Nutzfahrzeuge (auch Motor- und Unterbodenwäsche)

Vertragswerkstatt für Fahrzeugheizungen

Klimaanlagenservice

Hauptuntersuchungen durch DEKRA

Kfz-Reparaturbedingungen

1. Geltungsbereich

Für alle Lieferungen gelten ausschließlich unsere Kfz-Repaturbedingungen. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebot, Auftrag, Leistungsdurchführung

2.1 Angebot
Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlags. In diesem Kostenvoranschlag sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit den jeweiligen Preisen einschließlich Mehrwertsteuer zu versehen.

2.2 Auftrag
Vor Auftragsannahme von Reparaturaufträgen mit Rechnungslegung, sind folgende Angaben des Kunden einzuholen:

genaue Bezeichnung der Firma
genaue Anschrift
Vor- und Nachname des Inhabers bzw. Geschäftsführers der Firma

Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber muss schriftlich mit einer geschäftsfähigen Unterschrift bestätigt sein. Als geschäftsfähig gilt auch die Unterschrift eines Arbeitnehmers des Auftraggebers.

2.3 Leistungsdurchführung
Ändert oder erweitert sich der Arbeitsauftrag gegenüber dem ursprünglichen Auftrag um mehr als 15%, so ist der neue Arbeitsumfang durch den Auftraggeber schriftlich zu bestätigen.

2.4 Fertigungstermine
Durch den Auftragnehmer werden weitergehende Forderungen aus der Nichteinhaltung von Terminen nicht anerkannt.

3. Abnahme

Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nicht anderes vereinbart ist. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen.

4. Zahlung und Zahlungsverkehr

Grundsätzlich sind Beträge bis zu 100,- EUR in bar zu bezahlen. Bei Rechnungslegung werden die Forderungen zum Zahlungsziel fällig. Es ist möglich, Skonto zu gewähren. Der Auftragnehmer behält sich vor, Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen für das gegenwärtige Geschäft zu verlangen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen und Nebengebühren berechnet.

Sofern wir Scheck's entgegennehmen, gilt die Lieferung oder Leistung erst als bezahlt, wenn der Scheck eingelöst ist.

Die gelieferten und eingebauten Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Regionalen Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH.

5. Erweitertes Pfandrecht

Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinem Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.

6. Gewährleistung

Mängel müssen den Auftragnehmer unverzüglich nach ihrer Feststellung angezeigt und genau bezeichnet werden. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer behebt einen gewährleistungspflichtigen Mangel auf seine Kosten in seinem Betrieb - innerhalb der gesetzlichen Fristen.

7. Haftung

Soweit der Auftragnehmer für Schäden und Verluste haftet, ist er bei einer Beschädigung des Auftraggegenstandes zur kostenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, ist der Wiederbeschaffungswert am Tag der Beschädigung oder des Verlustes, zu ersetzen. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungshilfen und Betriebsangehörigen gegenüber dem Auftraggeber wird - außer in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit - ausgeschlossen. Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren (einschließlich Sparbüchern, Scheckheften, Scheck- und Kreditkarten), Kostbarkeiten und anderen Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen worden sind, ist - außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - ausgeschlossen.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist das Amtsgericht Lübben.

Für Fragen oder Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Betriebshof Luckau

Öffnungszeiten
Mo-Do 7.00 - 16.00 Uhr
Fr 7.00 - 12.00 Uhr

Herr Schade
03544-5001-23

Betriebshof Mittenwalde

Öffnungszeiten
Mo-Do 6.30 - 15.15 Uhr
Fr 6.30 - 14.15 Uhr

Herr Erpinder
033764-873-24