rvs_lds_landkreis_dahme_spreewald_öpnv_service.jpg
Häufige Fragen auf einem Blick

FAQ

Sie haben Fragen?
Hier gibt es schnelle Antworten.

Beschwerden

Beschwerden

Wo kann ich meine verlorenen Sachen wiederbekommen?
Fundsachen werden an das Fundbüro des jeweiligen Betriebshofes weitergeleitet.

Luckau
Tel.: 03544/5001-0
Lübben
Tel.: 03546/2727-0
Mittenwalde
Tel.: 033764/873-0

Wer hat den Vorrang auf den Stellplätzen in den Fahrzeugen?
In unseren Linienbussen halten wir Freiflächen vor, die zur Nutzung von Rollstühlen, Kinderwagen, Rollatoren etc. vorgesehen sind. Bitte beachten Sie, dass es dabei eine Vorrangregelung gibt!
Oberste Priorität haben Rollstuhlfahrer, vor Kinderwägen, dann Rollatoren-Nutzer.

Was passiert, wenn der Platz schon belegt ist?
Die Fahrgäste, welche diesen Platz schon belegt haben, müssen, je nachdem welche Mobilitätshilfe sie nutzen, den Platz analog der o.g. Reihenfolge freigeben. Wenn z.B. ein Kinderwagen schon dort platziert ist und ein Rollstuhlfahrer zusteigen will, so muss der Kinderwagen leider den Platz räumen. Das mag unangenehm klingen, soll aber den Menschen helfen, welche die größte mobile Einschränkung haben.
Bitte klären Sie solche Konstellationen konstruktiv im Sinne eines gesellschaftlichen Miteinander untereinander - ohne Zutun des Fahrpersonals. Dieses soll sich auf die Einhaltung des Fahrplans und die Sicherheit der Fahrgäste konzentrieren. Sollte keine Einigung unter den Fahrgästen erzielt werden, so ist aber letztendlich der Entscheidung des Fahrpersonals Folge zu leisten.

Warum können Fahrgäste nicht außerhalb der offiziellen Haltstellen aus-/ zusteigen?
Das Ein- und Aussteigen außerhalb der gekennzeichneten Haltestellenbereiche ist rechtlich sowie versicherungstechnisch untersagt und nur in Notfällen gestattet.

Was muss bei der Beförderung von Tieren beachtet werden?
Haustiere die klein, ungefährlich und in geschlossenen Behältnissen wie Handgepäck untergebracht sind, können mitgenommen werden. Hunde müssen angeleint und mit einem für sie geeigneten Maulkorb versehen sein.

Darf man im Bus ein Fahrrad mitnehmen?
Die Mitnahme von Fahrrädern ist in unseren Bussen entsprechend § 11 (2) der VBB-Beförderungsbedingungen nicht gestattet.

Wer ist für die Ausstattung und Instandhaltung der Haltestellen verantwortlich?
Dafür sind die jeweiligen Kommunen, Städte oder Gemeinden zuständig.

Wo gibt es überall Serviceagenturen der RVS?
Hier
 finden Sie eine Übersicht unserer Serviceagenturen. 

Muss man sich im Linienbus anschnallen?
Im Linienbus entfällt die Anschnallpflicht, wenn es Fahrgästen erlaubt ist, im Bus auch stehend mitzufahren.

Warum sind nicht genügend Sitzplätze vorhanden?
Linienbusse sind grundsätzlich mit Sitz- und Stehplätzen ausgestattet. Der jeweilige Fahrzeugtyp des Busses gibt vor, wie sich der Anteil aus Sitz- und Stehplätzen zusammensetzt. Es liegt im Linienverkehr kein grundsätzlicher Anspruch auf einen Sitzplatz vor.

Der Anschluss zum Bus der RVS ist gefährdet – was ist zu tun?
Sollte aufgrund von Verspätungen, der Anschluss zu einem unserer Busse gefährdet sein, empfehlen wir unseren Fahrgästen die Leitstelle unter der Telefonnummer 03544/5001-0 zu kontaktieren. 

Schülerverkehr

Schülerverkehr

Bis wann muss der Schülerfahrausweis beim erstmaligen Besuch der Schule spätestens beantragt werden?
Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist spätestens bis zum 01.03. des Jahres beim Schulverwaltungsamt einzureichen. Weitere Informationen finden Sie hier. (Link)

Muss ein Passbild mit eingereicht werden?
Bei der erstmaligen Antragsstellung wird ein Foto benötigt.

Die Schule (Wechsel Jahrgangsstufe), der Name oder der Wohnort ändern sich – was ist zu beachten?
Ein Änderungs- bzw. Stornierungsantrag mit entsprechenden Anpassungen muss beim Schulverwaltungsamt eingereicht werden, bevor eine Ausstellung durch die RVS erfolgt.

Der Schülerfahrausweis ist verloren gegangen, defekt – was ist zu tun?
Bitte melden Sie sich umgehend bei unseren Kolleginnen Frau Blum (Nord) oder Frau Linick (Süd).
Das Ticket wird durch die RVS gesperrt und eine Ersatzberechtigung muss erstellt werden. Eine erste Ersatzkarte kostet 10,00 €, jede weitere kostet 20,00 €. Die Gebühr ist vor Ort am jeweiligen Betriebshof in bar zu entrichten oder per Banküberweisung auf das Geschäftskonto:

Kontoinhaber: RVS
Kreditinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
IBAN DE22160500003682025293
BIC: WELADED1PMB
Verwendungszweck: 1. oder 2. Duplikat, Vor- und Nachname des Kindes

Der Schülerfahrausweis wurde bei einer Kontrolle eingezogen – was ist zu tun?
Bitte melden Sie sich innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellung des Forderungsbelegs oder Feststellungsbelegs bei unseren Kolleginnen Frau Blum (Nord) oder Frau Linick (Süd)

Wie lange ist der Schülerfahrausweis gültig?
Der Bewilligungszeitraum kann im aktuellen Bescheid zur Schülerbeförderung eingesehen werden.

Für welche Fahrten kann der Schülerfahrausweis genutzt werden?
Der Schülerfahrausweis berechtigt nur für Fahrten zwischen Wohnort und Schule und kann auch am Nachmittag, am Wochenende und in den Ferien genutzt werden.

Kann der Schülerfahrausweis erweitert werden?
Ja, eine Erweiterung des Schülerfahrausweises ist möglich, siehe SchülerfahrausweisPLUS oder VBB-Freizeit-Ticket (Link).

Ab wann sind die Schülerfahrausweise für das jeweilige Schuljahr gültig?
Die Ausweise als Abonnements-Jahreskarte sind ab dem 01.08. des Jahres für ein Schuljahr gültig.

Wird der Schülerfahrausweis automatisch nach Hause verschickt?
Der Schülerfahrausweis wird grundsätzlich an die Schulen gesendet. Beim Einreichen eines frankierten Rückumschlages kann dieser auch an die darauf angegebene Wohnanschrift gesendet werden.

Schülerbeförderung LDS Nord

Königs Wusterhausen, Mittenwalde etc.

Schülerbeförderung LDS Nord

Liebe Schüler, liebe Eltern,

für das Schuljahr 2025/2026 werden im Süden des Landkreises erstmalig keine Chipkarten (VBB-fahrCards) ausgegeben.
Die neue Regelung gilt mit Ausnahme der Klassenstufen 1, 7 und 11. Schüler dieser Klassenstufen erhalten weiterhin ihre Chipkarten für das neue Schuljahr.
Die Fahrtberechtigung für das neue Schuljahr wird über den Bordrechner auf die vorhandene Chipkarte geschrieben. Bitte legen Sie die VBB-fahrCard wie gewohnt auf den Kartenleser des Bordrechners. Die neue Berechtigung wird innerhalb von 3 Sekunden auf die Karte geschrieben.

Wichtiger Hinweis: Die bestehende VBB-fahrCard mit Gültigkeit ab 01.08.2024 darf nicht nach Schuljahresende vernichtet werden. Der elektronische Fahrausweis bleibt für das kommende Schuljahr gültig.

Bewährte Handhabung: Wir möchten darauf hinweisen, dass der elektronische Fahrausweis sorgsam aufbewahrt und pfleglich behandelt werden sollte. Bitte stellen Sie sicher, dass die Karte nicht beschädigt wird und immer griffbereit ist

Schülerbeförderung LDS Süd

Lübben, Luckau, Golßen etc.

Schülerbeförderung LDS Süd

Liebe Schüler, liebe Eltern,

für das Schuljahr 2024/2025 werden im Süden des Landkreises wiederholt keine Chipkarten (VBB-fahrCards) ausgegeben.
Die Regelung gilt mit Ausnahme der Klassenstufen 1, 7 und 11. Schüler dieser Klassenstufen erhalten weiterhin ihre Chipkarten für das neue Schuljahr.
Die Fahrtberechtigung für das neue Schuljahr wird über den Bordrechner auf die vorhandene Chipkarte geschrieben. Bitte legen Sie die VBB-fahrCard wie gewohnt auf den Kartenleser des Bordrechners. Die neue Berechtigung wird innerhalb von 3 Sekunden auf die Karte geschrieben. 

Wichtiger Hinweis: Die bestehende VBB-fahrCard mit Gültigkeit ab 01.08.2024 darf nicht nach Schuljahresende vernichtet werden. Der elektronische Fahrausweis bleibt für das kommende Schuljahr gültig.

Bewährte Handhabung: Wir möchten darauf hinweisen, dass der elektronische Fahrausweis sorgsam aufbewahrt und pfleglich behandelt werden sollte. Bitte stellen Sie sicher, dass die Karte nicht beschädigt wird und immer griffbereit ist.

Deutschlandticket

Deutschlandticket

Was ist das Deutschlandticket?
Das Ticket ist eine persönliche Zeitkarte ohne Übertragbarkeit, welches nur im Abonnement erhältlich ist und monatlich gekündigt werden kann. Das Deutschlandticket gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs der zweiten Klasse in Deutschland. Es gilt in den bestellten Verkehren des Eisenbahn-Regionalverkehrs (RE, FEX, RB und IRE) unabhängig vom Betreiber und im sonstigen ÖPNV. Das Deutschlandticket gilt nicht in den Zügen des Fernverkehrs (z.B. IC, EC, ICE, Flixtrain) und in Fernbussen. Es gilt auch nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend aus touristischen Zwecken betrieben werden (z.B. Museumsbahnen, Ausflugsschiffe).

Wie viel kostet das Deutschlandticket?
Das Ticket kostet 58 Euro im Monat und damit 696 Euro im Jahr im Abonnement. Die Abbuchung erfolgt im VBB ausschließlich monatlich.

Ist das Deutschlandticket übertragbar?
Das Deutschlandticket ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Gibt es das neue Ticket nur im Abonnement?
Ja. Es ist daher auch nicht beim Fahrpersonal, bei der Kundenbetreuung in den Zügen oder am Fahrausweisautomaten erhältlich. Bestellen Sie Ihr Deutschlandticket einfach und unkompliziert online Deutschlandticket - hier online bestellen oder nutzen Sie unseren Abo-Vertrag .

Kann ich mit dem Deutschlandticket Personen mitnehmen?
Nein. Nur Kinder unter 6 Jahren fahren kostenfrei mit.

Kann ich mit dem Deutschlandticket ein Fahrrad mitnehmen?
Nein. Für die Mitnahme eines Fahrrads im VBB benötigen Sie zusätzlich einen Fahrausweis des Fahrradtarifs.

Kann ich mit dem Deutschlandticket einen Hund mitnehmen?
Nein, eine bundesweite Hundemitnahme ist nicht inbegriffen. Jedoch kann im VBB-Verbundgebiet ein Hund unentgeltlich mitgenommen werden. Es gelten die Bestimmungen des VBB-Tarifs.

Wie wird das Deutschlandticket ausgegeben?
Das Deutschlandticket ist ein Abonnement und wird bei der RVS über eine VBB-fahrCard ausgegeben.

Muss ich mein bestehendes Abonnement kündigen, um in das Deutschlandticket zu wechseln?
Nein! Wenn Sie bereits ein VBB-Abonnement bei uns abgeschlossen haben und in das Deutschlandticket wechseln möchten, teilen Sie uns Ihren Wechselwunsch mit. Das bestehende Abonnement wird dann in ein Abonnement Deutschlandticket umgestellt. Auf keinen Fall sollten Sie Ihr Abo kündigen. Sie können jederzeit entscheiden, ob Sie im bestehenden Abonnement bleiben oder ins Deutschlandticket wechseln möchten.

Endet das Ticket automatisch oder muss gekündigt werden?
Das Deutschlandticket ist ein Abonnement, das auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird. Es endet nicht automatisch, sondern muss gekündigt werden. Das Deutschlandticket kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigung muss bis zum 10. eines Monats erfolgen, damit sie zum Monatsende wirksam wird.

Was ist bei der Nutzung des Deutschlandtickets zu beachten?
Bei Fahrten mit dem Deutschlandticket ist zur Identifikation bei Fahrkartenüberprüfungen ein amtlicher Lichtbildausweis
mitzuführen.

Wann kann ich in das neue Abonnement des Deutschlandtickets einsteigen?
Das Deutschlandticket wird kalendergebunden, d.h. vom 1. eines Monats bis zum Monatsletzten 24:00 Uhr, angeboten.
Bitte lassen Sie uns bis zum 15. des Vormonats den Abo-Vertrag zukommen. Auch im laufenden Monat kostet das Deutschlandticket 58 EUR.
Eine automatische Umstellung von bestehenden VBB-Abonnements erfolgt grundsätzlich nicht.