Die RVS gibt bekannt, dass das seit dem 1. Juni 2024 geltende absolute Mitnahmeverbot für E-Tretroller in den Bussen der RVS ab sofort eingeschränkt wird.
Ab sofort dürfen E-Tretroller unter folgenden Bedingungen mitgenommen werden:
Am E-Roller muss ein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht sein (2024: blau).
Der E-Roller muss zusammenklappbar sein.
Der E-Roller muss im Bus sicher verstaut werden und darf niemanden behindern oder gefährden.
Es ist wichtig zu beachten, dass mobilitätseingeschränkte Fahrgäste und Kinderwagen Vorrang haben. Sollte es im Bus zu Platzproblemen kommen, muss der E-Roller den Bus verlassen.
Für E-Roller ohne Versicherungskennzeichen bleibt das Mitnahmeverbot weiterhin bestehen.
Diese Entscheidung soll die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erleichtern und gleichzeitig die Sicherheit und den Komfort aller Fahrgäste gewährleisten.
Pressestelle RVS, Frau Weihrauch, 07.08.2024