Info Coronavirus
Update vom 02.02.2023
Die Länder Brandenburg und Berlin haben das Ende der FFP2-Maskenpflicht zum 02. Februar 2023 beschlossen. Ab dem 02. Februar 2023 gilt auf allen Linien der Regionalen Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH keine Maskenpflicht mehr.
Update vom 03.08.2022
Für die Altersgruppe von 7. bis einschließlich 14. Lebensjahr gelten derzeit unterschiedliche Regelungen in Berlin und Brandenburg. In Berlin sollen Kinder dieser Altersgruppe eine medizinische Gesichtsmaske tragen und in Brandenburg ist jede Art der Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt.
Update vom 03.04.2022
Zurzeit ist die 3G-Regelung in den Fahrzeugen des ÖPNV durch das Infektionsschutzgesetz des Bundes aufgehoben! Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht weiterhin wie folgt:
Diese FFP2-Maskenpflicht gilt nicht für Kinder unter 14 Jahren sowie für das Kontroll- und Servicepersonal und das Fahr- und Steuerpersonal. Nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes müssen sie weiterhin mindestens eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen.
Von der Maskenpflicht im ÖPNV gänzlich befreit sind Kinder unter 6 Jahren, Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können, und gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.
Update vom 14.01.2022
Ab Montag, den 17.01.2022 besteht laut aktuellem Beschluss der Landesregierung Brandenburg im ÖPNV die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Ausnahmen: Diese FFP2-Maskenpflicht gilt nicht für Kinder unter 14 Jahren sowie für das Kontroll- und Servicepersonal und das Fahr- und Steuerpersonal. Nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes müssen sie weiterhin mindestens eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen.
Von der Maskenpflicht im ÖPNV gänzlich befreit sind Kinder unter 6 Jahren, Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können, und gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.
Klarstellung: In den für den Publikumsverkehr zugänglichen Gebäuden von Bahnhöfen und Verkehrsflughäfen sowie in den zugehörigen Bereichen (insbesondere Wartebereiche, Haltestellen, Bahnsteige und Bahnhofsvorplätze), die nicht unter freiem Himmel liegen, müssen mindestens medizinische Masken getragen werden. Das bedeutet: Wer zum Beispiel in einem Bahnhof lediglich im Zeitschriftenhandel etwas einkauft, benötigt dafür keine FFP2-Maske.
Nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes gilt im ÖPNV die 3G-Regel. Fahrgäste müssen also nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind - zusätzlich zur Maskenpflicht. Die Regelung gilt auch für den Flugverkehr. Von dieser 3G-Regel ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr, Schülerinnen und Schüler (während der Schulzeit) sowie die Beförderung in Taxen.
Quelle: Landesregierung Brandenburg
Update vom 23.11.2021
Ab Mittwoch, den 24.11.2021 treten die Änderungen im Infektionsschutzgesetz in Kraft, die u.a. die 3G-Regelung im ÖPNV vorsieht. Das bedeutet, dass Fahrgäste nur geimpft, genesen oder getestet befördert werden.
Welche Nachweise sind zu erbringen?
getestet: aktueller Schnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt)
geimpft: digitaler Nachweis, dass man seit mind. 14 Tagen vollständig geimpft ist; offizielle Bescheinigung vom Impfarzt oder Impfzentrum auf Papier; gelber Impfpass
genesen: digitales Genesenen-Zertifikat; positives Ergebnis eines PCR-Test, der eine durchgemachte Covid-19-Erkrankung bestätigt (der Test darf nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als 6 Monate sein)
Wann sind die Nachweise zu erbringen?
Der Fahrgast ist verpflichtet, auf Nachfrage den Nachweis zu erbringen. Wir bitten aber unsere Fahrgäste uns hier zu unterstützen und beim Einstieg die Nachweise unaufgefordert vorzuweisen. Schülerinnen und Schüler sind von dieser Regelung ausgenommen.
Update vom 24.01.2021
Mit dem Beschluss der Landesregierung Brandenburg gilt im ÖPNV ab sofort die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (z.B. OP-Masken oder FFP2-Masken).
Update vom 20.10.2020
In Büro- und Verwaltungsgebäuden haben Beschäftigte und Besucher, sofern sie sich nicht an einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Maske zu tragen.
Update vom 25.06.2020
Das Tragen der Mund-Nase-Schutzmaske ist für Fahrgäste verpflichtend bei der Nutzung des ÖPNV (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren). Busfahrer haben zum Schutz der Fahrgäste die Folie vor dem Fahrerarbeitsplatz (an den Haltepunkten) zu befestigen. Wer ohne oder mit zurückgezogener Folie fährt, muss während der gesamten Zeit eine Mund-Nase-Schutzmaske tragen.
Update vom 07.05.2020
Ab Montag den 11. Mai wird der Fahrscheinverkauf in den Bussen der RVS wieder aufgenommen. Der Zustieg findet dann nur noch über die vordere Tür statt.
Wir weisen darauf hin, dass eine strikte Maskentragepflicht auch für Kinder ab sechs Jahren besteht. Fahrgäste ohne entsprechenden Schutz wird die Mitfahrt verweigert. Zudem bitten wir Sie darum geordnet den Bus zu betreten und auf den Mindestabstand zu achten.
Meldung vom 23.04.2020
Helfen Sie mit, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
Ab Montag, 27.04.2020 keine Beförderung ohne Mund-Nasen-Schutz. Dieser darf auch selbstgenäht sein.
Helfen Sie mit: Besonders während des Berufs- und Schülerverkehrs können die Fahrzeuge voller sein. Fahren Sie früher oder später, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben. Halten Sie sich bitte an die allgemeinen Hygienehinweise. Husten oder Niesen Sie in die Ellenbeuge! Auch wenn Sie ein Mund-Nasen-Schutz tragen! Wenden Sie sich beim Husten und Niesen von anderen Personen ab. Berühren Sie so wenig wie möglich im/am Bus bzw. in der Bahn oder tragen Sie Handschuhe. Halten Sie die Hände möglichst von Ihrem Gesicht fern. Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände mit Wasser und Seife (mindestens 20 Sekunden).